Vollständige Version anzeigen : Die neue Kennzeichnung von Kosmetik-Haltbarkeit...
....wirft bei mir irgendwie noch Fragen auf.
KosmetikV § 5 Kennzeichnung
1) Kosmetische Mittel dürfen gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn gemäß Satz 2 bis 5, Abs. 2, 2a und 3 zusätzlich zu den Angaben nach § 4 angegeben sind:
2. das Mindesthaltbarkeitsdatum, sofern das kosmetische Mittel eine Mindesthaltbarkeit von 30 Monaten oder weniger aufweist,
2a. die Verwendungsdauer nach dem Öffnen bei Erzeugnissen mit einer Mindesthaltbarkeit von mehr als 30 Monaten nach Maßgabe des Absatzes 2a,3. der Verwendungszweck des Erzeugnisses, sofern dieser sich nicht aus der Aufmachung des Erzeugnisses ergibt
....
Das heißt für mich:
Wenn z.B. ein Duschgel ungeöffnet länger als 30 Monate haltbar ist, muß es dieses "Cremetöpfchen" mit den Monaten draufhaben, wie lange es geöffnet haltbar ist, aber es benötigt kein MDH.
Wenn eine Creme z.B. nur 24 Monate überhaupt haltbar ist (geöffnet oder ungeöffnet), mußte sie schon immer mit dem MDH gekennzeichnet sein.
Was mich nun wundert: Habe nun schon viele Sachen mit dem "Cremetöpfchen" drauf, und die meisten Sachen (BL, DG oder Cremes) sind 12 Monate geöffnet haltbar.
Körperöl (Z.B. Penaten) oder auch die Creme in der Metalldose von Penaten haben 36 Monate angegeben, Lischatten 24 Monate. Die Hautberuhigungscreme von Penaten (für meine Schienbeinchen nach dem Rasieren) sogar nur 3 Monate, wahrscheinlich, weil die ohne Konservierung ist.
Ich habe eine neuen Creme, die hat ein MDH von weniger als 3 Jahren (09.2006). Bei dieser wird, wie ja im Gesetz vorgeschrieben, kein "Cremetöpfchen" auf der Verpackung nötig sein, weil die ja das MDH hat und keine 30 Monate haltbar ist. Aber so ne Creme wird ja wohl auch nur geöffnet 12 Monate haltbar sein, weil dies scheint ja Standard bei Cremes zu sein.
Woran erkenne ich denn nun, wie lange diese Creme mit MDH haltbar ist, wenn sie geöffnet ist? Weil sie ja kein "Cremetöpfchen" auf der Verpackung benötigt (Lt. Gesetz)...?
Ich finde, das ist dann ja nach wie vor lückenhaft und nicht gescheit gelöst, oder? :gruebel:
Das heißt nämlich weiterhin bei vielen Kosmetikas, die nur ein MDH haben und kein "Cremetöpfchen" drauf, daß man wieder nicht weiß, wie lange die Sachen GEÖFFNET haltbar sind...
Ich hoffe Ihr versteht, was ich meine. Steffchen hat heute mal wieder Probleme, sich gescheit auszudrücken...:schaem:
LG
Steffchen
Steffchen, das mit dem "gescheit ausdrücken" liegt nicht an dir, sondern am Thema.
Ich kenne zwar diese Verordnung nicht, aber Verordnungen und Gesetzte sind gerne verworren und lückenhaft. Bei dieser hier scheint es auf jeden Fall so zu sein.
Im Prinzip ist dieses Cremetöpchensymbol eine gute Sache, aber warum gibt es denn schon wieder diese blöden Ausnahmen? Auch konservierte Kosmetik wird doch irgendwann schlecht.
Primavera, die das auch nicht kapiert
Ähm, hier ist übrigens der Link (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kosmetikv/index.html) dazu und hier noch einer... (http://www.cec-ecc.be/DE/info/info_artikel.asp?mID=4&umID=74&ArtikelID=261)
LG
steffchen
Tira-Misu
07.02.2005, 20:41
:-? :gruebel: :mecker:
Kann mir das bitte mal einer verständlich "übersetzen"?
simsamred
07.02.2005, 20:49
Ich :-D :irre::ohnmacht: neeeee
Aber würde es auch gerne verstehen können----
hoffentlich findet sich noch Jemand:wart:
Also, sorry, ich habe mein bestes gegeben, das irgendwie verständlich zu erklären.....:nixweiss: ::-D:
steffchen schrieb:
Also, sorry, ich habe mein bestes gegeben, das irgendwie verständlich zu erklären.....:nixweiss: ::-D:
:irre: ich hab gar nicht verstanden, dass Du da was erklärt hast...:irre: :dollschaem:
Also ich hab was erklärt, aber dazu halt noch ne weitere Frage...:schleich:
Wo sind denn die Kosmetik-Profis (Janne? :-? Jaaaaaaaaaaaaaaane!!! :grein: )
[ Geändert von steffchen am 07.02.2005 21:03 ]
simsamred
07.02.2005, 21:03
Also ICH meinte NICHT dein geschriebenes :nein: :nein: :-D
sondern das:KosmetikV § 5 Kennzeichnung
;-)
Tira-Misu
07.02.2005, 21:08
@steffchen, du warst auch von mir nicht gemeint! :schaem:
wo ist denn § 4??
Satz 2-5
[ Geändert von wenighaar am 07.02.2005 23:14 ]
weni,
in dem link müßten die doch dabei sein :gruebel:
Ich glaube, der eine Link ist die komplette Kosmetikverordnung...
:patsch: ich habe den Linke jetzt noch gar nicht gesehen:irre:
MOm ich schau mal, ich habe das immer gehasst, Thema Recht: setzen 4 (3-4schaem:)
Aber Schatzi,
macht doch nix...:kuss:...
Ich finde Satz 2-5 nicht, sofern ich richtig geschaut habe :nein:
Mönsch da wird mir ja Übel :-D
Spannendes Themchen, macht Spaß. Hat den schon jemand 2-5 gefunden?? Und läst sich das öffnen?? :-?
weni,
die meinen 2 BIS 5, also den 2. Paragraphen bis zum 5. Paragraphen....
@Steffchen, das muss ich mir morgen noch mal anschauen. Bin schon etwas müde und Check das nicht mehr so. Und morgen weis ich auch nicht ob ich das Checke (Du weist ja wenig) aber ich werde es versuchen. :zustimm:
LGweni
Hallo ihr Lieben,
vielleicht denke ich zu einfach aber ich sehe da nun gar keine Unklarheit ?
Die neue Verordnung wurde wegen folgendem Problem geschaffen:
Kosmetik, die kein MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum) aufgedruckt hat, muss mindestens 30 Monate (2,5 Jahre) haltbar sein.
Wenn diese Creme nun schon 30 Monate im Ladenregal stand, hat die Verwenderin eigentlich keine Möglichkeit festzustellen, ob sie dieses Produkt noch verwenden kann. Jetzt ist die Angabe drauf, wie lange nach Öffnen man noch mit Haltbarkeit rechnen kann. (Um die Wahrheit zu sagen: Die meisten KK-Produkte halten ewig, insbes. wenn Parabene bzw. FAs im Spiel sind).
Bei Produkten, die weniger als 30 Monate halten, muss ein MHD aufgedruckt sein, und das ist dann auch gleichzeitig das "Mindestens-Verwendbarkeits-Datum", also geöffnet und ungeöffnet.
Produkte, die weniger als 30 Monate haltbar sind, die sind ja meistens viel weniger gut konserviert. Die halten ungeöffnet auch nicht unbedingt länger als geöffnet.
Und nicht vergessen: Es handelt sich um ein MINDESTHaltbarkeitsdatum, d.h., die Sache müssen mindestens so lange halten, sie können also auch länger halten. Es ist kein VERFALLSDATUM, nach dem man die so gekennzeichneten Lebensmittel nicht mehr verzehren sollte.
War das jetzt verständlich ? Ich denke, es ist wohl wirklich ganz einfach.
LG
Janne
@Janne: ja wenn ich so lese, wie es bei Dir steht ist es furchtbar einfach.
Nur bei weniggehirn kann es schon mal länger dauern.
Ich habe auch noch interessantes gefunden, fals jemand sich interessiert?
Gefährliche Produkte....... (http://www.evz.de/UNIQ110772396125707879/presse/doc843A.html)
und noch ein bischen, aber schön erklärt......... (http://www.evz.de/UNIQ110772396125707879/presse/doc618A.html)
wenighaar schrieb:
Nur bei weniggehirn kann es schon mal länger dauern.
:troest:
Ich hab dich ja auch dann versehentlich noch weinighaar getauft - nicht böse sein, da war ich ein wenig in Eile.
Ich tauf dich sowieso bald um in: Google-Meisterin - wie findest du nur immer all die guten Sachen ?
Liebe Grüsse
Janne
:-D nee, echt meine Augen brennen schon und sind viereckig. Ganzen Tag hier vor :schaem: , bin (junkie).
Weinighaar:wein:
Diesen Thread hatten wir schon mal, weist Du es noch?? Der war in meiner Mega Favoriten-Liste abgespeichert.
Dort sind auch gute Hinweise zu Lebensmittel! Für mich ist es einfacher zu lesen, als die fiesen Paragraphen.
§, sind nicht so mein Ding :nein:
Bin jetzt gleich auch in der Falle
:zustimm: Nachti ;-)
Schreibfehler:gaehn:ausgebessert....... :ohnmacht:
[ Geändert von wenighaar am 08.02.2005 01:18 ]
He Ihr zwei Süßen,
jetzt habt ihr beide mir super geholfen! :knuddel:
Mein Problem war, daß ich nicht wußte, das Sachen, die ein MDH aufgedruckt haben, mindestens bin dahin AUCH IN GEÖFFNETEM Zustand halten! Ich habe immer gedacht, daß sich dieses MDH auch nur auf Sachen bezieht, die noch UNGEÖFFNET sind! Das der Hersteller ab Beginn der Öffnung keine "Garantie" mehr bis zum Ablauf des MDH gibt!
Aber da war ich dann ja auf dem Holzweg! :patsch: Danke Janne!
Deshalb dachte ich auch, es wäre doch sinnvoll, auch auf Sachen mit dem MDH so einen Tiegel zu drucken...Aber ich habe übrigens auch eine Reinigungsmilch (Apotheke, La Roche Posay Toleriane) bei mir gefunden, auf der ein MDH UND ein Tiegelchen mit 12 Monaten ist.
Das heißt doch dann, die Hersteller übernehmen hier aber auch nur eine "Garantie" für die einwandfreie Ware nach Öffnen bis zu 12 Monaten, obwohl hier ein MDH von länger drauf ist, gelle? Oder schon wieder falsch?
Menno, will das doch verstehen!!!
:-D
Steffchen
:irre: nein, ich mag nicht mehr:nein:
Aber muss bestimmt auch noch mal nachlesen. Habe noch kein Produkt (glaube ich) mit dieser Kennzeichnung :nein:
Habe meine neuen Hauschka Sachen günstig (wohl wegen dieser Umstellung) erst mal bei Ebay gebunkert :zustimm:
Lgweni:wink:
sunshine1987
05.12.2006, 23:16
äähmm...ich werde jetzt mal diesen thread "wiederbeleben",da ich einen ähnlichen eröffnen wollte.:-) zwar ist mir klar,dass das abgedruckte datum auf produkten nur ein mindesthaltbarkeits-bzw. ein mindestverwendbarkeitsdatum ist-ich bin sogar fast bereit,die sachen sofort wegzuwerfen,sobald der gedruckte monat beginnt-aber wie lange kann ich die sachen dann definitiv noch verwenden?in welchem zeitrahmen sollte man sich da aufhalten?
lg
sunny
:-)
Sunshine, du kannst geöffnete Kosmetik-Produkte solange verwenden, bis dir was auffällt. Solange alles gut riecht und kein Schimmel zu sehen ist.
Zuerst ändert sich immer der Geruch. Das merkt man.
Manche NK-Cremes haben es manchmal so in sich, dass sie sich entmischen, weil die Emulsion nicht stabil ist. Da kommt dann Fett und Wasser getrennt.
Das ist dann keineswegs verdorben oder schädlich, wenn man solche Cremes weiter verwenden würde.
Da es aber einfach von der Konsistenz nicht ok ist, ist das auf jeden Fall ein Reklamationsgrund beim Laden.
LG
Janne
sunshine1987
17.12.2006, 11:36
danke,janne!! :blume:
hab leider erst jetzt gesehen,dass mir doch jemand geantwortet hat :-)
sunny
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