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Vollständige Version anzeigen : Gesetzliche Verpflichtung, Unverträglichkeiten zu melden????


supreme
02.10.2006, 13:49
:wink: Mich erreichte heute eine Mail nach einem Widerruf. Text wie folgt:

"Sehr geehrte XY,

da wir gesetzlich verpflichtet sind alle Unveträglichkeitsfälle zu melden, bitte um Angabe welche XY Creme bzw. Produkt haben Sie nicht vertragen und welche Anzeichen sind bei Ihnen aufgetreten.

Mit freundlichen Grüßen

XY"


Mich irritiert das etwas ? Seit wann gibt es so eine gesetzl. Verpflichtung bzw gibt es die überhaupt? Das habe ich bisher noch nie gehört und jeder reagiert ja individuell ? Bei mir liegt zB Pickelbildung ganz häufig an pflanzl Ölen, die andere ja wieder sehr gut haben können. Ich seh dann aus wie Pickelmonster, andere eben nicht...wieso sollte man sowas "melden" und so :-?

Zouzou
02.10.2006, 14:41
Davon habe ich noch nie was gehört. Ich könnte mir eher vorstellen, dass der Verkäufer "vertragliche" nicht "gesetzliche" Verpflichtungen meint, weil er die Ware sonst eventuell seinerseits nicht kostenneutral zum Hersteller retournieren kann. Würde mich jetzt aber auch mal interessieren.

Biesi
02.10.2006, 15:00
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, daß eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Aber bitte berichte, wie es weitergeht!

Naschkatze
02.10.2006, 15:17
Also ich kann mir auch nicht vorstellen das da eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Ich denke mal, die wollen nur die Dringlichkeit Deiner Aussage untermalen und evtl. damit eine Produktverbesserung anstreben!!??? :nixweiss:

supreme
02.10.2006, 15:36
der Shop ist aber nicht der Hersteller

mich düngt es auch, dass hier mein Widerruf bzw Rücktritt etwas "erschwert" oder "unbequem" werden soll.....

issima
02.10.2006, 17:08
Welcher Shop ist das denn?

phoenixfeatherholly
04.10.2006, 14:42
:push:
Bin auch neugierig.

supreme
04.10.2006, 14:44
bisher hab ich nichts weiter gehört...auch noch keine Rücküberweisung

es ist der shop http://www.*******************

envy
04.10.2006, 19:16
völliger blödsinn. dieses gesetz gibt es nicht.

supreme
06.10.2006, 10:13
Der Laden regt mich vielleicht auf. :aufreg:

nach der obigen mail und meiner antwort (freundlich & erklärend) kam einfach NIX; auch keine Rücküberweisung

da fragte ich gestern, was nun mit der Rücküberweisung sei

Antwort:



"Hallo,
die Gutschrift wurde Ihrem Konto schon längst verbucht.

Mit freundlichen Grüßen"


Woher wollen die denn wissen, was auf meinem Konto verbucht ist :-? Mal abgesehen davon, dass von denen da auch heute wieder NIX drauf ist :mecker: Hab dementsprechend zurückgemailt, dass dem wohl nicht so sei; sonst muesste ich ja nicht mailen :aufreg:

supreme
06.10.2006, 10:33
ja, aber ich warte noch bis ende der woche....evtl haben die ja gestern angewiesen als ich sie erinnert habe....

supreme
06.10.2006, 12:13
Jetzt kommt der Oberhammer!!!! :hammer:

Die haben mir 58.- bei Ihnen im Laden aufs Konto als Gutschrift gegeben !!!

Keine Rücküberweisung !

Habe jetzt ganz klar mit rechtlichen Schritten & Anwalt gedroht!!!!

KAREN
06.10.2006, 12:55
Das habe ich auch schon befürchtet nachdem du den Wortlaut ihrer Mail zietiert hast!

Da bin ich mal gespannt wie die auf deine Mail reagieren!

supreme
06.10.2006, 13:59
also das ist einfach unmöglich, eine Dreistigkeit ohne Ende und gesetzlich unhaltbar

Mir steht nach einem Widerruf mein Geld zurück zu!

Mal ganz abgesehen davon, dass ich NIE Ware noch sonstwas erhalten habe :aufreg:

phoenixfeatherholly
06.10.2006, 14:03
Das Probleme hatte ich mal bei Hautbalance. Die haben nach drei Beschwerden dann doch überwiesen.

supreme
06.10.2006, 14:34
also ich finde, wir müssen das Gebaren dieser Onlineanbieter hier viel mehr publik machen :-o

hast du das mal zum hautbalance TB mit dazugeschrieben ?

ich schreib auf alle fälle einen TB zu dem beautyworld vorfall!

KAREN
06.10.2006, 20:52
Also das versteh ich jetzt nicht. Wenn du NIE Ware erhalten hast, wie konntest du eine Unverträglichkeit als Grund angeben? Oder wie sind die darauf gekommen? Haben sie sich das mit der Unverträglichkeit aus den Fingern gesogen?
Und warum willst du vom Kauf zurücktreten bevor du die Ware überhaupt erhalten hast und inspizieren könntest. Ist für mich jetzt so nicht volkommen stimmig :-?

supreme
06.10.2006, 21:04
man ich hab mir grad einen wolf geschrieben und nun kam es nicht durch wg. server :-(

also gaaaanz kurz:

hatte einen kosmetikertermin und erst "zu spät" gemerkt, dass ich es nicht vertragen hab

mal abgesehen davon, dass u.a. auch die lieferzeit nicht eingehalten wurde

letztendlich kannst du aus allen möglichen gruenden widerrufen; musst noch nichtmal einen Grund angeben

freundlicherweise erklärte ich mich aber

hätte ich ware bekommen und sogar probiert, hätte ich ja kein anrecht auf geld zurück...das ist ja nicht qvc ;-)

supreme
06.10.2006, 21:12
Wenn ich mal so überlege hast du recht mit deiner verwirrung

Ich war ja auch total irritiert bei der email des ersten posts

Ich hab ja nicht DEREN Ware und Unverträglichkeit bemängelt, sondern nur meinen Widerruf bekannt gegeben und die Umstände freundlicherweise erläutert

Deren emailreaktion bzgl Unverträglichkeit war eben total strange. Deswegen ja der erste post. Und wie es dann weiterging strotzt ja nur vor Unseriösität

Arber
06.10.2006, 21:46
Aloha! Hier einige Facts der gesetzlichen Lage:

Das Fernabsatzgesetz fand Anwendung auf Fernabsatzverträge, also auf Kauf- oder Dienstverträge, die zwischen Verbrauchern und Unternehmern per Telefon, per Internet oder über andere Fernkommunikationsmittel abgeschlossen worden waren (§ 1 Abs. 1 und 2 FernAbsG).

Wenn ein Unternehmer zum Geschäftsabschluss Fernkommunikationsmittel einsetzte, war er gemäß § 2 FernAbsG verpflichtet, dem Verbraucher bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen. So musste er dem Verbraucher u. a. seine Identität und seine Anschrift nennen und ihn über die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung informieren. Insbesondere musste der Unternehmer den Verbraucher über sein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht belehren.

Bei Fernabsatzverträgen wurde den Verbrauchern ein grundsätzliches Widerrufsrecht gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 FernAbsG i. V. m. § 361a BGB a. F. eingeräumt. Innerhalb einer Frist von zwei Wochen konnte der Verbraucher seine Willenserklärung widerrufen und war dann nicht mehr an den Vertrag gebunden. Diese Frist begann, sobald der Unternehmer seine oben genannten Informationspflichten erfüllt hat. Wurde ein Kaufvertrag geschlossen, begann die Frist frühestens, sobald der Verbraucher die Ware erhalten hat, spätestens jedoch vier Monate nach Erhalt der Ware.

Durch die Schuldrechtsmodernisierung wurde das Fernabsatzgesetz aufgehoben. Die Bestimmungen zu den Fernabsatzverträgen wurden teilweise wörtlich aus dem Fernabsatzgesetz übernommen und sind heute in den §§ 312b ff. BGB sowie in der BGB-Informationspflichten-Verordnung zu finden.

@supreme:
Wesentliche Merkmale sind im Kosmetikbereich auch Incis! Sollten diese bei Vertragsabschluss verschwiegen worden sein, dann wäre der Kaufvertrag von vorne herein nicht, meiner Meinung nach!