Vollständige Version anzeigen : Frage an die Ebay-Spezialisten
Nina1301
08.07.2005, 19:32
Hallo,
ich bin ein absoluter Ebay-Neuling und finde in der Ebay-Übersicht keine Antwort auf meine Frage. Vielleicht gibt es ja hier jemanden, der sich damit auskennt.
Ich besitze zwei identische Parfums. Eines davon habe ich versteigert, es gab mehrere Bieter dafür. Laut Ebay-Regeln darf man einem unterlegenen Bieter ein Kaufangebot unterbreiten, wenn man mehrere identische Artikel besitzt (gabs letztens hier auch einen Thread darüber). Ich habe also dem unterlegenen Bieter den Artikel zu seinem Höchstgebot angeboten (bzw. das geht automatisch, wenn man auf den Button "Angebot an unterlegene Bieter" klickt). Der Bieter ist an dem Duft interessiert, möchte jetzt aber weniger zahlen als er ursprünglich geboten hatte.
Und genau da liegt das Problem. Der angebotene Artikel ist in "Mein Ebay" als sofort kaufen-Option aufgeführt, das heißt, ich könnte den Preis gar nicht reduzieren, selbst wenn ich das wollte. Und Ebay bekommt ja eine Provision, die sich nach dem Verkaufspreis richtet.
Bin mir auch nicht ganz klar darüber, ob der Vorschlag des Bieters überhaupt zulässig ist.
Hat jemand damit Erfahrung?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
Nina
orangenschnuffi
08.07.2005, 21:17
Du kannst den Preis nicht reduzieren und wenn Du es ihm "so" verkaufst, verstößt Du
gegen die Ebay-Regeln, was nur unnötig Streß verursachen kann, er kann das Angebot zu
seiner (unterlegenen) Gebotshöhe annehmen oder es ganz lassen. Mehr geht nicht.
Liebe Grüße vom Orangenschnuffi :wink:
Du könntest aber auch mit ihm in "privaten" e-bay freien Mail Kontakt treten und es so verkaufen. (Wenn du denn das niedrige Gebot akzeptierst).
Hallo Nina!
Hm ich kenne mich jetzt nicht ganz aus. Du kannst ja nur ein Gebot bei einer normalen Versteigerung erhalten. Bei Sofort Kaufen ist das ja ein Fixpreis. Wie kann da jemand darauf geboten haben? oder hattest Du beides Auktion und Sofort Kaufen bei dem Artikel?
lg Maja :-D
Ps. Notfalls stellst Du es halt ein zweites Mal ein, wenn Du es nicht für weniger hergeben möchtest
KaoZblume
09.07.2005, 00:05
Ich würde Dir raten, den Duft nochmal einzustelllen. So privat verkaufen ist nicht erlaubt und zu niedrigem Preis musst Du es auch nicht hergeben. Ist doch Quatsch. Wer bietet der bietet, da gibts keinen Rabatt, den gäbs ja auch nicht, wenn er die Auktion gewonnen hätte.
Wieso verkaufst Du überhaupt an einen unterlegenen Bieter und nicht an den Höchstbietenden?
Sorry, aber da kommt mir in den Sinn....selber drauf geboten und nicht überboten worden
:-D...?!
Sicherlich kannst Du an den unterlegenen Bieter GÜNSTIGER verkaufen, logischerweise aber nicht teurer, DAS würde gegen die Regeln verstossen, denn damit umgehst Du ja eine höhere Provision für Ebay.
Ebay interessiert doch nicht der Wert darunter, sondern nur Geld, welches "vorbeigeschmuggelt" wird, also ein höherer Verkaufspreis unter der Hand.
Ich bin seit über 4 Jahren bei Ebay und an unterlegene Bieter habe ich erst einmal verkauft, weil der Höchstbietende abgesprungen ist.
Wenn der Höchstbietende abspringt und der unterlegene Bieter sich nicht meldet, stellst Du den Artikel nochmal ein und bekommst die Angebotsgebühr erstattet. Somit zahlst Du sie in jedem Fall eh nur EINMALIG, genau wie die Provision!
lg
Blossom,
Nina sagt ja, sie hat zwei identische Parfums, die sie beide verkaufen will. So wie ich verstanden habe, hat sie eins davon an den Höchstbietenden verkauft und das andere will sie den Zweibietenden anbieten, was ja auch lt. ebay (wir haben uns ja damals alle gewundert, das das geht, als wir das in dem damaligen Thread besprochen hatten) völlig legitim ist. Nur der will es zwar haben, aber für weniger.
Nina, ich würde mich da auf keinen Handel einlassen, schließlich ist der Preis ja so festgelegt worden bzw. er war ja auch damals mit seinem Gebot dazu bereit, das zu zahlen. Natürlich könntest Du ihm offiziell das Parfum als Zweibietenden zum offiziellen Preis verkaufen, und dann "hintenrum" weniger verlangen, ebay wäre das sicher egal, weil sie kriegen sowieso die Provision von seinem Gebotspreis von damals, wenn Du das alles über ebay abwickelst.
Daher wärst Du die Dumme, weil Du dann eine höhere Provision zahlen müßtest, als Du tatsächlich als Kaufpreis bekommen hast. Außerdem würde das gegen die ebay-Regeln verstoßen.
Daher: Wenn er es haben will, dann nur für den Bietpreis. Wenn nicht, darfst Du ja auch den Drittbietenden anschreiben, oder lohnt sich das dann gebotsmäßig nicht mehr? ansonsten würde ich den Artikel neu einstellen.
Alsterperle
09.07.2005, 10:11
Hallo Nina,
ich würd mich da auch nicht auf Handeln einlassen :nein:- sehe es wie Steffchen: der Zweitbieter war bei der Auktion bereit, den Preis zu zahlen - und nun kann er es jetzt dafür bekommen. Bestimmt pokert er nur und versucht, ob Du Dich drauf einlässt. Wenn er merkt, dass Du NICHT runtergehst, nimmt er es vielleicht trotzdem. Falls nicht - vielleicht greift ja jemand anderes im Sofortkauf zu? (Hab ich doch richtig verstanden - das Parfum ist jetzt bei Ebay eingestellt als "sofort-kaufen" ?)
Falls auch das nicht klappt - E-mail an Ebay schreiben, damit sie dir die Angebotsgebühren dafür nicht berechnen. Und wieder neu einstellen!
/die Alsterperle
Nina1301
09.07.2005, 11:03
Hallo und danke für die vielen produktiven Antworten. Hat mich sehr gefreut und mir bei meiner Entscheidung geholfen. Ich werde den Artikel neu einstellen, weil ich an dem angebotene „Schmu“ kein Interesse habe.
@blossom00125
Danke für die Unterstellung, ich würde auf meine eigenen Auktionen bieten. Als „Ebay-Profi“ müsstest du doch wissen, dass das verboten ist. Aber jetzt weiß ich wenigstens, wie manche Leute die Preise hochtreiben :-D
Lies mein erstes Posting bitte noch einmal durch. Darin habe ich explizit erklärt, dass ich ZWEI IDENTISCHE Parfums besitze. Davon habe ich eins in einer ganz normalen Auktion versteigert und an den HÖCHSTBIETENDEN verkauft. Soweit wie gehabt und bei Ebay üblich. Nun bietet Ebay die Möglichkeit an, wenn man MEHRERE GLEICHARTIGE ARTIKEL besitzt, diese nach abgeschlossener Aktion den unterlegenen Bietern zum Kauf anzubieten (am Ende dieses Postings findest du die entsprechende Ebay-Regel).
Ich habe also dem Bieter mit dem zweithöchsten Gebot den Artikel angeboten (Button "Angebot an unterlegene Bieter" anklicken). Dieser Bieter bekam daraufhin eine Nachricht und in meiner Verkaufen-Übersicht in Mein Ebay steht der Artikel als Sofort-Kaufen-Angebot drin mit dem Preis, den dieser Bieter in der Auktion geboten hatte. Der Bieter hätte nun die Möglichkeit, die Ware zu seinem damaligen Höchstgebot zu kaufen. Also alles ganz korrekt nach den Ebay-Regeln!
Ich hoffe, ich habe mich diesmal verständlich ausgedrückt.
Viele Grüße
Nina
Wem kann ein Verkäufer ein Angebot an unterlegene Bieter unterbreiten?
Wenn Sie mehrere gleichartige Artikel verkaufen möchten, beachten Sie bitte folgende Regeln: Sie können mehrere Angebote an unterlegene Bieter senden, sofern Sie mehrere gleichartige Artikel verkaufen möchten. Dabei darf die Anzahl der Angebote die Anzahl der verfügbaren Artikel nicht überschreiten.
Sie können das Angebot jedem unterlegenen Bieter sofort nach Angebotsende bis zum 60. Tag danach unterbreiten. Wenn Sie nur einen gleichartigen Artikel besitzen, dürfen Sie auch nur ein Angebot senden. Es fallen keine zusätzlichen Angebotsgebühren an. Bei Annahme des Angebots wird lediglich die reguläre Verkaufsprovision berechnet.
Wie unterbreite ich als Verkäufer ein Angebot an unterlegene Bieter?
Gehen Sie in Mein eBay: Sie finden Sie den Link "Angebot an unterlegenen Bieter" in der Ansicht "Artikel verkaufen". So können Sie sichergehen, dass Sie den Verkauf über eBay abschließen und der Käufer die eBay-Sicherheitsservices wie z.B. den Käuferschutz, in Anspruch nehmen kann.
Hinweis: Die Option Angebot an unterlegene Bieter ist nur verfügbar für beendete Angebote, bei denen mindestens ein unterlegener Bieter vorhanden ist.
@nina
*lol*...nun haste mich erwischt.
Wenn man 2 Artikel hat, stellt man diese Artikel (sofern man sie direkt verkaufen möchte) als Powerauktion ein, dann muss man sich nämlich nicht mit solchen Tingeltangel wie Angebot an unterlegene Käufer abgeben.
Würdest Du Dich nun (was ja nicht der Fall ist) mit seinem günstigerem Angebot unter seinem Höchstgebot zufrieden geben, könntet Ihr den Kauf ganz normal abwickeln, DENN Ebay ist es, wie ich schon schrieb, völlig egal, wieviel weniger Geld DU letztendlich bekommst, sondern nur, daß Ihr nicht unter der Hand einen höheren Betrag abhandelt und Ebay dadurch Provision flöten geht.
Liegt der Betrag darunter, ist das Ebay wohl mehr als egal.
Sommerzeit ist Flaute bei Ebay, genau wie die Zeit nach Weihnachten bis März ungefähr. Darum hat er das wohl auch probiert, weil er weiß, daß eh nicht "viel geht" und Verkäufer auf Käufer angewiesen sind.
lg
PS: Hab ich das nun richtig verstanden?! :hammer: Kann auch sein, daß ich auf dem Schlauch stehe.
Ach ja, die Ebayregeln kennen alle, aber ich kenne keinen/keine, die sich daran hält.
[ Geändert von blossom00125 am 09.07.2005 13:24 ]
[ Geändert von blossom00125 am 09.07.2005 13:29 ]
[ Geändert von blossom00125 am 09.07.2005 13:56 ]
blossom00125 schrieb:
Ach ja, die Ebayregeln kennen alle, aber ich kenne keinen/keine, die sich daran hält.
Doch, ich! :-D
:weiche:
Du bist bestimmt gar nicht bei Ebay angemeldet.... :-D. *durchschaut*
Bei Ebay sind sooo viele "Räuber" :angst:, da machen ich mir kein schlechtes Gewissen, wenn ich mal hie & da net so regeltüchtig bin.
lg
Du bist bestimmt gar nicht bei Ebay angemeldet.... . *durchschaut*
Doch, ebay ist meine zweite Heimat, gleich nach den BJs
sehr zum Leidwesen meines Mannes und unseres Kontos :-D
:schaem: ...noch so eine :-D. Ich habe mich aber weitestgehend im Griff....
lg
blossom00125 schrieb:
:weiche:
Du bist bestimmt gar nicht bei Ebay angemeldet.... :-D. *durchschaut*
Bei Ebay sind sooo viele "Räuber" :angst:, da machen ich mir kein schlechtes Gewissen, wenn ich mal hie & da net so regeltüchtig bin.
lg
...wie gut, daß nicht alle so denken wie Du, sonst wären den meisten der Spaß an ebay wohl schon längst vergangen....
:-?...muss ich nicht verstehen, oder?!
Im Übrigen habe ich knapp 1000 pos. und 6 neg. Bewertungen, da möchte so mancher gerne hin....gell!?!
[ Geändert von blossom00125 am 09.07.2005 14:58 ]
Im Übrigen habe ich knapp 1000 pos. und 6 neg. Bewertungen, da möchte so mancher gerne hin....gell!?!
Naja. Wenn die Leute wüssten, dass Du Dich selbst überbietest, hättest Du die wohl kaum. Würde mir also nich auch noch großartig was drauf einbilden. Sorry, aber sowas find ich ätzend. Nicht sehr olympisch. Und sehr bescheiden noch dazu. :roll:
[ Geändert von Destiny am 09.07.2005 19:05 ]
Übrigens: Dein ebay-Bwertungs-Profil interessiert mich nicht so brennend, das hättest Du mir nicht wirklich auch noch schreiben müssen...:roll:
Aber ebay ist doch nicht unbedingt schlecht für den Geldbeutel, da kann man doch auch wunderbar was reinscheffeln für andere Ausgaben :zustimm: :-D
Destiny schrieb:
Im Übrigen habe ich knapp 1000 pos. und 6 neg. Bewertungen, da möchte so mancher gerne hin....gell!?!
Naja. Wenn die Leute wüssten, dass Du Dich selbst überbietest, hättest Du die wohl kaum.
Sorry, steh´ich jetzt auf´m Schlauch? Wo hat sie denn geschrieben, daß sie sich selber überbietet?
Karina schrieb:
Destiny schrieb:
Im Übrigen habe ich knapp 1000 pos. und 6 neg. Bewertungen, da möchte so mancher gerne hin....gell!?!
Naja. Wenn die Leute wüssten, dass Du Dich selbst überbietest, hättest Du die wohl kaum.
Sorry, steh´ich jetzt auf´m Schlauch? Wo hat sie denn geschrieben, daß sie sich selber überbietet?
Sorry, aber da kommt mir in den Sinn....selber drauf geboten und nicht überboten worden <---- hier
Ich denke, Ihr beiden habt das ganz ordentlich was mißverstanden bzw. WOLLT da gerade was mißverstehen.
Naja, hängt Euch dran auf oder seht es als Scherz, egal. Ich weiß, daß mein Gewissen sauber ist und ich mir nichts vorwerfen muss/lassen muss.
Also, so long, Ihr macht dat schon
:-)
Karina
Das steht nirgendwo und das mache ich auch nicht. Dafür wird man schneller gegangen, als man schauen kann.
Wenn ich z. B. schon mal Auktionen verpasst habe und keiner geboten hat, frage ich an, ob sie mir den Artikel verkaufen würden, OHNE sie zum zweiten Mal einzustellen. Das ist für mich ein Regelbruch, aber vertretbar, da die Gebühr ja bereits an Ebay gezahlt wurde.
Tja, man kann alles übertreiben.
lg
Nina1301
09.07.2005, 23:18
Ja ja, so kann man ganz schnell mißverstanden werden ;-)
Ist gar nicht so einfach mit Ebay.... :-D
Viele Grüße
Nina
@nina
....das stimmt, den Schuh, den "identischen Artikel" überlesen zu haben, ziehe ich mir an, wobei das nicht der Kern der Frage oder Antwort war, sondern die Frage, ob unter Preis verkauft werden kann.
Das haben wir ja bereits geklärt :-).
mfg
__________________________________________________ ______________________
Überzogen ist für mich die Art, wie hier der Stab über Menschen und Dinge gebrochen wird, was a) nicht in der Relation steht & b) schon wiederholt kritisiert wurde.
"...wie gut, daß nicht alle so denken wie Du, sonst wären den meisten der Spaß an ebay wohl schon längst vergangen...."
Ohne Worte! Wie kann man sowas ernsthaft (!) zu jemanden sagen, der einem unbekannt ist?!
PandaQueen
11.10.2011, 17:16
Wie lange muss ich warten, wenn ein Selbstabholer sich nicht meldet? Kann ich den Kaufvertrag irgendwie kündigen? Ich kann da bei ebay nix zu finden... Und kann der mich negativ bewerten, wenn ich den Artikel dem unterlegenen Bieter anbiete?
PandaQueen
13.10.2011, 12:12
*hochschieb*
Wie lange muss ich warten, wenn ein Selbstabholer sich nicht meldet? Kann ich den Kaufvertrag irgendwie kündigen? Ich kann da bei ebay nix zu finden... Und kann der mich negativ bewerten, wenn ich den Artikel dem unterlegenen Bieter anbiete?
Ich würde da jetzt genauso vorgehen, wie bei einem "nicht bezahlten Artikel". Ist ja im Grunde egal, ob der Artikel per Überweisung nicht bezahlt wurde oder persönlich.
Wie lange ist das denn jetzt her?
Hast du ihn schon einmal erinnert?
Der Ablauf wäre dann (das geht frühestens nach 4 Tagen) den Käufer bei Ebay zu melden:
Wie gehe ich vor, wenn der Käufer einen Artikel nicht bezahlt? (http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html)
Dieser wird dann auch von Ebay kontaktiert, was oft schon hilft.
Wenn das Geschäft nicht zustande kommt, bekommst du zumindest die Verkaufsprovision zurück und müsstest den Artikel ggf. nochmal neu einstellen bzw. kannst ihn dem unterlegenen Anbieter anbieten.
Die schlechte Bewertung kannst du (wenn er es macht) nicht verhindern, aber du könntest dann seine entsprechend kommentieren (hat nicht bezahlt) und ihn ebenfalls schlecht bewerten.
Dann sieht man, wie das zustande kam.
PandaQueen
16.10.2011, 13:25
Ich würde da jetzt genauso vorgehen, wie bei einem "nicht bezahlten Artikel". Ist ja im Grunde egal, ob der Artikel per Überweisung nicht bezahlt wurde oder persönlich.
Wie lange ist das denn jetzt her?
Hast du ihn schon einmal erinnert?
Der Ablauf wäre dann (das geht frühestens nach 4 Tagen) den Käufer bei Ebay zu melden:
Wie gehe ich vor, wenn der Käufer einen Artikel nicht bezahlt? (http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html)
Dieser wird dann auch von Ebay kontaktiert, was oft schon hilft.
Wenn das Geschäft nicht zustande kommt, bekommst du zumindest die Verkaufsprovision zurück und müsstest den Artikel ggf. nochmal neu einstellen bzw. kannst ihn dem unterlegenen Anbieter anbieten.
Die schlechte Bewertung kannst du (wenn er es macht) nicht verhindern, aber du könntest dann seine entsprechend kommentieren (hat nicht bezahlt) und ihn ebenfalls schlecht bewerten.
Dann sieht man, wie das zustande kam.
:danke: Peachy, hab dich direkt mal gelotet. Ich bin so froh, dass hier doch jemand mitliest. :-)
Also, ich hab da sogar zwei Fälle.
Das eine ist eine Uhr, die ich versteigert habe. Ich habe nur Überweisung angeboten, nicht Selbstabholung. NACH der Auktion meldet sich dann plötzlich der Käufer mit den Worten: "Ich wohne auch in XY, ich will mir die Uhr lieber abholen."
Weil das aber bei mir aus Zeitgründen nicht geht, habe ich die Uhr bei einer Freundin (gleicher Ort) hinterlegt und dem Käufer die Telefonnummer gegeben, damit die sich dann verabreden können. Ich habe dann von der Freundin erfahren, dass der Käufer sich aber bei ihr gar nicht meldet. Also habe ich denn Käufer noch mal angeschrieben und der meinte, er wollte die Uhr jetzt am Wochenende abholen, hat sich aber wieder nicht telefonisch gemeldet, um sich zu verabreden. :-?
Die Auktion ist vor 7 Tagen ausgelaufen.
Ich fürchte leider, dass, wenn ich einen Fall aufmache, wegen eines nichtbezahlten Artikels, das meine schöne 100%-positiv-Statistik ruiniert. :-( Und zwar egal, wie ich das dann kommentiere.
Ich würde auch gerne die Uhr dem Unterlegenen anbieten, aber habe Angst, dass ich dann in zwei Kaufverträgen stecke.
Ich würde am liebsten von dem ersten Vertrag zurücktreten, aber so, dass der erste Käufer mich nicht negativ bewerten kann.
Die zweite Sache ist einfacher. Käufer hat vor 7 Tagen ein Parfum ersteigert und seit dem nicht gezahlt. Ich hab ihn angeschrieben und er hat gar nicht reagiert, keine Zahlung, keine Nachricht.
Da frage ich mich, ob ICH ihm jetzt eine Frist setzten muss BEVOR ich das bei ebay melde oder ob es reicht, einen nichtbezahlten Artikle bei ebay zu melden, weil DIE ihm ja dann eine Frist setzen.
Grrrrr, die Leute sind echt so frech! :pcfrust:
PandaQueen
17.10.2011, 13:18
Also, ich hab jetzt wg. dem Parfum einen Fall aufgemacht wg. nicht bezahlten Artikels. Da stand aber ich muss den Fall bis zu einem bestimmten Datum schließen. Meinen die damit auch, wenn der Käufer nicht zahlt?
Ich finde das echt so kompliziert und unklar mit ebay.
Ich habe auch schon einiges verkauft und hatte das Problem noch nicht, aber diesmal haben 6(!) Leute einfach nicht gezahlt...sehr komisch. Warum bieten die dann überhaupt, wenn die das Teil nicht wollen?
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